Die Authentizität der Schweizer Alpen zu Ihren Konditionen

BARNES ist der Spezialist für die Alpen in der Schweiz: Crans-Montana, Verbier, Zermatt und Gstaad – die Schweizer Ferienorte für diejenigen unter Ihnen, die höchste Ansprüche stellen. Tauchen Sie ein in unsere authentische Schweizer Lebensart und einzigartige Natur und geniessen Sie dabei die weltweit höchsten Standards für Komfort und Service. BARNES ist das einzige internationale Netzwerk mit lokalen Niederlassungen in diesen Regionen, dessen Experten Ihnen vor Ort zur Verfügung stehen, um Ihre Traumimmobilie mithilfe ihrer Ortskenntnisse und ihres Netzwerks zu erwerben.

Unsere Immobilienagenturen pro Ort

Crans-Montana

Crans-Montana

Entdecken Sie Crans-Montana, eine Oase der Authentizität, wo Komfort und Service auf Alpenlandschaft treffen. Mit BARNES stehen Ihnen die Türen zu diesem Urlaubsziel offen, egal ob Sie sich für ein elegantes Chalet oder modernes Apartment, ideal für jede Jahreszeit, entscheiden. Erkunden Sie Crans-Montana mit BARNES, Ihrem persönlichen Partner in diesem einzigartigen alpinen Ferienort.

Gstaad

Gstaad

Willkommen in Gstaad, der Quintessenz von alpinem Hochgenuss in der Schweiz. BARNES enthüllt Ihnen die Schätze dieses prestigeträchtigen Ortes, wo sich alpine Authentizität mit erstklassigem Service verbindet. Inmitten dieser zauberhaften Kulisse begleitet Sie unser weltweites Netzwerk, um Ihnen die Immobilie Ihrer Träume zu vermitteln. Ganz gleich, ob Sie sich nach einem charakteristischen Chalet mit atemberaubender Aussicht oder einer typischen Wohnung sehnen, in der Sie die Jahreszeiten in vollen Zügen geniessen können – erkunden Sie Gstaad mit BARNES, Ihrem persönlichen Partner an diesem aussergewöhnlichen Urlaubsziel.

Verbier

Verbier

Besuchen Sie Verbier, die Verkörperung alpiner Eleganz. Entdecken Sie mit BARNES Authentizität in Verbindung mit einem unvergleichlichen Komfort. Erkunden Sie diese aussergewöhnliche Landschaft, egal ob Sie ein charmantes Chalet mit Blick auf die Berggipfel oder ein modernes Apartment suchen. Erleben Sie Verbier mit BARNES, wo jede Immobilie Ihnen Schweizer Lebensart vermittelt.

Zermatt

Zermatt

Willkommen in Zermatt, einem Schmuckstück der Schweizer Alpen. BARNES lädt Sie ein, diesen legendären Ort zu entdecken, wo sich die Authentizität der Schweizer Berge mit herausragender Gastfreundschaft vereint. Inmitten dieser majestätischen Alpenlandschaft ist unser internationales Netzwerk Ihr Wegweiser, um Ihre Traumimmobilie zu finden. Ob Sie nun ein Chalet mit Blick auf das Matterhorn oder eine typische Bergwohnung suchen – erkunden Sie Zermatt mit BARNES, Ihrem exklusiven Partner in diesem aussergewöhnlichen Urlaubsziel.

Was sind die Voraussetzungen für den Erwerb einer Immobilie in den Bergen?

Ich bin Ausländer und möchte eine Immobilie als Zweitwohnsitz erwerben. Welche Bedingungen gelten nach dem BewG (Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland)?

  • Die Immobilie muss sich in einem Tourismusgebiet befinden.
  • Die Immobilie muss vor der Lex Weber, einem Bundesgesetz, das den Bau von Zweitwohnungen einschränkt, errichtet worden sein.
  • Bei einem Chalet oder einer Wohnung darf die Nettofläche nicht mehr als 200 m2 betragen. Für ein Chalet darf die Grundstücksfläche nicht mehr als 1.000 m2 betragen, in manchen Fällen auch bis zu 1.500 m2.
  • Der Erwerb muss für den privaten Gebrauch bestimmt sein. Die Vermietung ist jedoch nur periodisch und nicht dauerhaft für maximal 6 Monate pro Jahr erlaubt.
  • Sogenannte «ausländische» Personen dürfen nicht mehr als eine Ferienwohnung erwerben. Ein Ehe- oder Konkubinatspaar wird als Erwerber einer einzigen Immobilie betrachtet. Ab 18 Jahren kann das Kind eines Eigentümers eine Immobilie auf seinen Namen erwerben.
  • Für einen Zeitraum von fünf Jahren darf die Immobilie nicht weiterverkauft werden, ausser in Fällen höherer Gewalt (Krankheit, Tod usw.), jedoch ohne Gewinn.
  • «Ausländische» Personen, die in der Schweiz wohnen und eine B- oder C-Bewilligung haben, können eine Immobilie ohne Einschränkungen erwerben.

Wie läuft der Kaufprozess ab, wenn ich eine Immobilie erwerbe, die die Voraussetzungen für den Kauf als Zweitwohnsitz und von ausländischen Personen erfüllt?

  • Der Erwerber muss einen Notar wählen, dessen Kosten er in der Regel selbst zu tragen hat. Dabei ist zu beachten, dass der Notar in dem Kanton ansässig sein muss, in dem die Immobilie erworben wird.
  • Der Erwerber muss folgende Formulare ausfüllen: ein Dokument mit sämtlichen Angaben zu seiner Person + Kopie seines Personalausweises, die sogenannte «Absichtserklärung» und die «Ehrenerklärung». Ausserdem muss ein von einem Architekten beglaubigter Flächennachweis über die Nettofläche der Immobilie (der in der Regel auf Kosten des Erwerbers) vorgelegt werden. Der Käufer muss dem Notar auch den Nachweis erbringen, dass er die Immobilie über eine Bank finanziert hat, entweder durch Eigenkapital oder durch ein Hypothekendarlehen.
  • Der Notar erstellt dann einen Urkundenentwurf. Sobald der Urkundenentwurf von den Parteien bestätigt wurde, leitet der Notar ihn an den Kanton weiter, um eine Quote für den Verkauf an ausländische Personen zu erhalten («Vorabgenehmigung»). Nach Erhalt dieser Vorabgenehmigung (Quote) kann die Kauf-/Verkaufsurkunde innerhalb von maximal 30 Tagen von den Parteien unterzeichnet werden, wobei 10 % (ein üblicher Betrag, den die erwerbende Partei nicht vorher einzahlen kann) auf das Konto der Notariatskanzlei zu überweisen sind. Anschliessend wird die Urkunde vom Notar zur endgültigen Genehmigung des Kaufs an den Kanton zurückgeschickt. Nach Erhalt dieser Genehmigung kann der Restbetrag des Verkaufspreises gezahlt und die Immobilie im Grundbuch eingetragen werden. In der Regel dauert eine solche Transaktion etwa 4 bis 8 Wochen.

Wie läuft der Kaufprozess ab, wenn ich eine Immobilie erwerbe, die die Voraussetzungen für den Kauf als Zweitwohnsitz und von ausländischen Personen erfüllt?

  • Die Notarkosten belaufen sich im Wallis auf etwa 3 % des Kaufpreises. Dieser Betrag umfasst alle Kosten im Zusammenhang mit dem Grundbucheintrag, Handänderung sowie das Honorar des Notars. Die Erstellung einer Hypothekenurkunde (Ausstellung eines Schuldbriefs) beläuft sich auf etwa 1,2 % des Betrags. Üblicherweise gehen diese Kosten zu Lasten des Käufers.

Ich bin Eigentümer und möchte meine Immobilie verkaufen. Wer kann sie erwerben?

  • Wenn die Immobilie nach der Lex Weber errichtet wurde und als «Hauptwohnsitz» gekennzeichnet ist, kann sie nur von Personen erworben werden, die ihren steuerlichen Wohnsitz am Ort der Immobilie haben.
  • Wenn die Immobilie vor der Lex Weber ohne den Vermerk «Hauptwohnsitz» errichtet wurde, kann sie als Zweitwohnsitz an Personen mit Wohnsitz in der Schweiz verkauft werden, ebenso wie als Zweitwohnsitz an ausländische Personen, sofern die Wohnung eine Nettofläche von 200 m2 (in Ausnahmefällen bis 250 m2 Nettofläche) oder das Grundstück (für Chalets) die Nettofläche von 1.000 m2 (in bestimmten Fällen bis 1.500 m2) nicht überschreitet und sich in einem Tourismusgebiet befindet. Künftige Käufer können dort ihren Hauptwohnsitz wählen, aber sie behalten die Möglichkeit, die Immobilie als Zweitwohnung weiterzuverkaufen.
Um Ihre Immobilie an eine sogenannte «ausländische» Person weiterzuverkaufen, müssen Sie seit mindestens fünf Jahren Eigentümer sein. Wenn Sie keine sogenannte «ausländische» Person im Sinne des BewG sind können Sie vor

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Anzahl der gefundenen Immobilien : 77

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