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Investieren in Schweizer Immobilien als ausländischer Nicht-Resident: Wie und warum?

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Kann man als ausländischer Nicht-Resident in der Schweiz eine Immobilie kaufen?

Ja, die Schweiz steht ausländischen Immobilieninvestoren offen, allerdings unter streng geregelten Bedingungen. Der Erwerb von Immobilien durch Personen mit Wohnsitz im Ausland ist durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) – besser bekannt als Lex Koller – stark eingeschränkt.

Dieses Gesetz hat zum Ziel, den Schweizer Immobilienmarkt vor einem übermäßigen Nachfragedruck aus dem Ausland zu schützen, insbesondere in touristischen oder stark nachgefragten Regionen. Für ausländische Nicht-Residenten gelten daher mehrere wesentliche Einschränkungen:

  • Kauf nur als Zweitwohnsitz: ausschließlich für den persönlichen Gebrauch in einer anerkannten Tourismuszone.

  • Nationale Kontingente: Etwa 1.500 Kaufbewilligungen werden pro Jahr für die gesamte Schweiz vergeben und dann kantonal verteilt.

  • Maximal zulässige Fläche: 250 m² Wohnfläche und 1.500 m² Grundstücksfläche (manchmal nur 1.000 m², z. B. im Kanton Waadt).

  • Nur eine Immobilie pro Familie (pro Steuereinheit).

  • Verkaufssperre von 5 Jahren, außer in Ausnahmefällen.

Diese Einschränkungen mögen komplex erscheinen, sie tragen jedoch dazu bei, den langfristigen Wert des Schweizer Immobilienmarktes zu sichern. Jeder Erwerb bleibt dadurch qualitativ hochwertig, reguliert und rechtlich sicher.

Trotz dieser Regeln gibt es zahlreiche Möglichkeiten – insbesondere in alpinen Ferienorten oder bestimmten Gegenden am Genfersee, die für Nicht-Residenten zugänglich sind. Entscheidend ist, die geeigneten Objekte zu identifizieren, die Zulassungskriterien zu kennen und sich von lokalen Experten begleiten zu lassen.

Barnes Verbier

Welche Regionen in der Schweiz sind für ausländische Nicht-Residenten zugänglich?

1 – Schweizer Bergferienorte

Einige internationale Destinationen bieten eine außergewöhnliche Lebensqualität mit Sport, Natur und prestigeträchtigen Immobilien. Unsere BARNES-Agenturen sind in den renommiertesten Schweizer Ferienorten vertreten:

  • Verbier: ein sportlicher, kosmopolitischer Ort, das ganze Jahr über lebendig.

  • Crans-Montana: ein alpiner Ort mit städtischem Flair, Sommer- und Winteraktivitäten, attraktiven Preisen.

  • Gstaad: diskreter Luxus, extreme Rarität, sehr hohe Anlagewerte.
     
  • Andermatt: eine nationale Ausnahme, nicht der Lex Koller unterstellt – freier Immobilienkauf für alle Ausländer, ohne Flächenbegrenzung oder Kontingente.

2 – Die Waadtländer Riviera (Montreux, Vevey, La Tour-de-Peilz)

Weniger bekannt beim internationalen Publikum, ist die Genfersee-Riviera dennoch für den Erwerb von Zweitwohnsitzen durch Nicht-Residenten geöffnet.

Spezifische Bedingungen:

  • Anerkannte Tourismuszone

  • Maximal 250 m² Wohnfläche / 1’000 m² Grundstück

  • Unterliegt denselben Kontingenten und Nutzungseinschränkungen

Eine prestigeträchtige Investition in einer idyllischen Seekulisse, mit einfachem Zugang nach Genf. Unsere Experten vor Ort beraten Sie gerne zu den verfügbaren Möglichkeiten.


Warum in der Schweiz investieren, wenn man kein Resident ist?

Attraktives und vergleichsweise günstiges Steuermodell:

  • Einige Kantone, wie zum Beispiel das Wallis, bieten ein Pauschalbesteuerungssystem für Personen an, die in der Schweiz wohnhaft, aber beruflich nicht aktiv sind. In diesem System wird der Steuerpflichtige nicht auf sein weltweites Einkommen besteuert, sondern auf seine jährlichen Lebenshaltungskosten (einschließlich derjenigen von unterhaltsberechtigten Personen).
    Ein europäisches Ehepaar, das beispielsweise eine Wohnung in Crans-Montana für CHF 5’000.– pro Monat (CHF 60’000.– pro Jahr) mietet, könnte auf einer Pauschalbasis von rund CHF 150’000.– pro Jahr besteuert werden. Dieser Betrag gilt auf diesem Vermögensniveau als vergleichsweise günstig und macht das Wallis für vermögende Privatpersonen steuerlich besonders attraktiv – oft unter besseren Bedingungen als vergleichbare Modelle in anderen europäischen Ländern wie Italien.
    Eine individuelle Prüfung und Beratung bleibt jedoch unerlässlich.


Ein rares und sicheres Anlagegut:

  • Der Schweizer Immobilienmarkt ist reguliert, stabil und wenig spekulativ.

  • Die Beschränkungen durch das BewG (Lex Koller), das Zweitwohnungsgesetz und das Raumplanungsgesetz (RPG) führen zu einem sehr begrenzten Angebot – und damit zu einer starken langfristigen Wertentwicklung.
     

Ein europäischer sicherer Hafen:

  • Ein starker Schweizer Franken, politische Stabilität, hohe Lebensqualität und Neutralität: all dies überzeugt internationale Investoren auf der Suche nach Sicherheit.
     

Ein einzigartiger Lebensstil:

  • Ob in den Bergen oder am Genfersee – die Schweiz bietet einen einzigartigen helvetischen Lebensstil und ein komfortables Umfeld aus Natur, Kultur, Gastronomie und Sport.

Wer kann Sie bei Ihrem Immobilien- und Steuerprojekt in der Schweiz begleiten?

Ein Immobilieninvestment in der Schweiz als ausländischer Nicht-Resident wirft häufig komplexe rechtliche, steuerliche und erbrechtliche Fragen auf. Um diese präzise zu beantworten, arbeiten wir mit einem anerkannten Experten für internationale Vermögensstrukturierung zusammen.

Seine Fachgebiete umfassen unter anderem:

  • Schweizerisches und internationales Erbschaftsmanagement, insbesondere für Familien mit Erben in mehreren Ländern;

  • Vermögens- und Steuerstrukturierung für Familien mit Wohnsitz in der Schweiz oder wirtschaftlichen Verbindungen zur Schweiz;

  • Unterstützung bei der Umsiedlung ausländischer Familien (USA, Vereinigtes Königreich, Frankreich, Südafrika), einschließlich Zugang zur Pauschalbesteuerung, Schulwahl und Immobiliensuche;

  • Beratung von Unternehmern, insbesondere Immobilienentwicklern, bei der Strukturierung und Optimierung ihres Immobilienportfolios in der Schweiz.

Dieser Experte betreut hauptsächlich vermögende Privatkunden mit einem Finanzvermögen ab CHF 10 Millionen (ohne Immobilien) und bietet eine individuelle, vertrauliche und ganzheitliche Begleitung.

Gerne stellen wir bei Interesse den direkten Kontakt für Sie her.

barnes

Fazit

In der Schweiz als ausländischer Nicht-Resident zu investieren ist möglich – erfordert jedoch eine fachkundige, präzise und individuelle Herangehensweise. Gerade diese Seltenheit und Regulierung sind es, die die Stärke und Nachhaltigkeit des Schweizer Immobilienmarktes ausmachen.

Bei BARNES Suisse begleiten wir Sie mit maßgeschneidertem Service und einem erfahrenen Expertenteam.

Sie denken über einen Kauf in Verbier, Crans-Montana, Andermatt oder Montreux nach?
Kontaktieren Sie unsere lokalen Teams – wir begleiten Sie von der ersten Idee bis zur Schlüsselübergabe.

Carine Cianfarani
Carine CIANFARANI
Direktorin
+41 21 822 09 01
+41 79 489 49 25
carine.cianfarani@barnes-suisse.ch